Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Liefer-und Abholzeiten

Vereinbarungen über bestimmte Zeiten für die Bereitstellung oder Abholung der Container sind für Arbter Transporte und Containerdienst GmbH nur verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt wurden. Auch in diesem Fall sind Abweichungen bis zu 3 Stunden von dem zugesagten Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. der Abholung als unwesentlich anzusehen und begründen für den Vertragspartner keinerlei Ansprüche gegen Arbter Transporte und Containerdienst GmbH. Arbter Transporte und Containerdienst GmbH wird im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten die Bereitstellung und Abholung der Container so termingerecht wie möglich durchführen.

2. Aufstellplatz und Zufahrten

Dem Vertragspartner obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für die Container bereitzustellen. Er hat auch für die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen. Zufahrt und Aufstellplatz müssen zum Befahren mit für die Auftragserfüllung erforderlichen LKW geeignet sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet wenn der Untergrund in anderer geeigneter Weise für das Befahren mit schweren Lkw vorbereitet ist. Für Schäden am Zufahrtsweg und am Aufstellplatz besteht keine Haftung von seiten des Containerdienst Arbter, es sei denn bei Vorliegen von Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Für Schäden am Fahrzeug oder Container infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätze haftet der Vertragspartner. Der Vertragspartner übernimmt auch die Verkehrssicherheitspflicht bezüglich der aufgestellten Container. Ist aus Gründen die der Vertragspartner zu vertreten hat, die Anlieferung oder Abholung des Containers unmöglich-zum Beispiel bei Versperren der Zufahrtswege etc.-, hat der Besteller dem Containerdienst Arbter die Kosten der zusätzlichen An-und Abfahrt in Höhe der vereinbarten Transportkosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn die Anlieferung oder Abholung des Containers durch Dritte blockiert wird.

3. Verkehrssicherungspflicht und Sicherung der Container-Haftung des Vertragspartner

Für die erforderliche Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Sind wegen der Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen behördliche Genehmigungen erforderlich, so hat diese die Vertragspartner einzuholen, es sei denn der Containerdienst Arbter hat diese Verpflichtung ausdrücklich übernommen. Für unterlassene Sicherung des Containers, fehlende Genehmigungen oder falsche Auswahl des Standortes haftet ausschließlich der Vertragspartner. Im Innenverhältnis gehen hierbei entstehende Schäden zu seinen Lasten. Er hat den Containerdienst Arbter dieserhalb von Ansprüchen Dritter freizustellen. Sollte bei Anlieferung der Container seitens des Vertragspartners niemand anwesend sein, so erfolgt die Auswahl des Standortes nach billigem Ermessen des Fahrers des Containerdienst Arbter , jedoch im Auftrag des Vertragspartners. Dies bedeutet: Auch in diesem Fall ist der Vertragspartner für die Einhaltung der polizeilichen und sonstigen Vorschriftenverantwortlich und hat alle Schäden, die aus einer falschen Auswahl des Standortes entstehen, zu ersetzen. Sollte der Vertragspartner feststellen, dass die Container aus seiner Sicht an einem falschen Standort abgestellt sind, kann er die Versetzung des Containers verlangen. Der Containerdienst Arbter wird sich darum bemühen, diesem Verlangen unverzüglich nachzukommen. Bis zur Versetzung der Container hat der Vertragspartner in einem erhöhten Maße für die Verkehrssicherungspflicht der Container Sorge zu tragen. Die im Rahmen der Versetzung anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

4. Containerbeladung, Haftung des Vertragspartners

Der Container darf nur bis zu der Höhe des Randes und im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes beladen werden. Für Kosten und Schäden, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, haftet der Vertragspartner. In den Container dürfen keine Sonderabfälle oder überwachungsbedürftige Abfälle wie Altlacke, Kühlschränke, Öle, Fette, kontaminiertes Erdreich o.a. belastetes Material eingefüllt werden. Für den Fall, dass der Containerdienst Arbter feststellt, dass der Container mit vorgenannten Abfällen verfüllt ist, ist er berechtigt, diesen gegen Erstattung entsprechender Kosten an den Kunden zurückzuliefern. Bei Abholung des Containers ist der Fahrer vom Containerdienst Arbter berechtigt, den Inhalt der Verfüllung festzulegen. Für den Fall, dass bei Entleerung des Containers bei der Recyclinganlage festgestellt wird , dass der Fahrer unverschuldet eine falsche Einteilung vorgenommen hat, ist der Containerdienst Arbter berechtigt, eine entsprechende Änderung vorzunehmen. Zu Beweiszwecken wird in diesem Fall ein Foto des Containerinhaltes erstellt, was jederzeit von dem Kunden eingesehen werden kann.Nur mit schriftlicher Zustimmung des Containerdienst Arbter dürfen belastete Materialien sowie Sonderabfälle in die Container eingefüllt werden. Als solche Abfälle gelten insbesondere die in den gesetzlichen Vorschriften des Abfallbeförderungsgesetzes sowie deren Verordnung genannten Sonderabfälle. Für Schäden und Kosten, die durch die Nichtbeachtung der gesetzlichen Beladungsvorschriften des Containerdienst Arbter entstehen, haftet der Vertragspartner. der Vertragspartner ist für den Inhalt der Container auch bis zum Zeitpunkt der Abholung haftbar. Zuladungen durch Dritte bzw. Unbefugte befreien Ihn nicht von der Haftung. Arbter Transporte und Containerdienst GmbH bezieht sich hier auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz §22.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die am Tage der Überlassung der Container gültigen Preise des Containerdienst Arbter. Die Preise setzen sich zusammen aus der Überlassung der Container und der Abholung sowie den Kosten für die Beseitigung und Entsorgung des Inhaltes. Diese können jederzeit beim Containerdienst Arbter angefordert oder dort eingesehen werden. Vergebliche An-und Abfahrten bei Bereitstellung oder Abholung der Container, oder für Wartezeiten hat der Vertragspartner, soweit er dies zu vertreten hat, gesondert zu vergüten.Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu erstatten. Die Beseitigungskosten werden vom Containerdienst Arbter entsprechend der Abfallart festgelegt und berechnet.Für die Aufstellung der Kübel werden folgende Mietpreise berechnet:

a) der Kübel steht 3 Tage mietfrei zur Verfügung,

b) x 2,50 täglich Miete ab dem 4. Aufstellungstag.

6. Spedition und Logistik

Für alle speditionsüblichen und logistischen Dienstleistungen, die mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern im Zusammenhang stehen, gelten die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen –ADSp neuste Fassung.

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