Entsorgung
Gemeinsam die Umwelt und Ihren Geldbeutel schonen!
Anliefern
Neben dem Abtransport Ihres Abfalls durch unseren Containerdienst haben Sie zusätzlich ganzjährig die Möglichkeit, Ihre Abfälle ebenerdig und fahrzeugschonend bei uns vor Ort anzuliefern. Sie können zum Beispiel mit einem Anhänger direkt an die dafür vorgesehenen Abladeplätze fahren und Ihren Abfall getrennt abladen und somit durch einen geringeren Aufwand bares Geld sparen.Sortieren
Sobald sich Ihr Abfall in unseren Behältern oder Containern befindet, beginnen unsere geschulten Mitarbeiter bei Bedarf mit der Sortierung Ihrer Abfälle. Andernfalls werden die bereits von Ihnen getrennten Abfälle, Rest- oder Wertstoffe fachgerecht gesammelt und im späteren Verlauf entweder von unseren namhaften Abnehmern abtransportiert oder durch unsere eigenen Mitarbeiter zu einem passenden Abnehmer geliefert.Entsorgen
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb kennen wir uns bestens mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aus und sorgen daher für eine zuverlässige, umweltfreundliche und sichere Entsorgung Ihrer Abfälle. Unsere transparenten Entsorgungswege und die Zusammenarbeit mit namhaften Abnehmern garantieren Ihnen die Schonung wertvoller Ressourcen sowie den Schutz unserer Umwelt.Recyclen
Der lückenlose Kreislauf Ihrer entsorgten Abfälle endet mit der Verwertung bzw. dem Recycling der sortierten Reststoffe. Während des Prozesses werden alle enthaltenen Wertstoffe zurückgewonnen, um diese anschließend für die Wiederverwendung in der Produktion aufzubereiten. Dadurch ist es uns beispielsweise möglich, mehr als die Hälfte des Glases, des Papiers und der Pappe in Deutschland aus Altglas bzw. Altpapier zu gewinnen.Abfallarten
Papier-, Kartonagen-, Metall-, Glas-, Holz- oder Kunststoffgemische und -verpackungen aller Art
Folgende Abfälle dürfen nicht mit dazugegeben werden: flüssige Stoffe, mineralische Abfälle oder Sonderabfälle.
Dazu zählen ganze Aktenordner sowie lose Akten.
Falls Sie einen Vernichtungsnachweis nach Bundesdatenschutzgesetz benötigen, ist dies nur in Verbindung mit der Gestellung eines Containers möglich.
Naturbelassene Vollhölzer ohne chemische Zusatzstoffe wie Kleber, Leim oder Lacke sowie Verschnitte, Abschnitte und Späne, die als Abfallprodukte entstanden sind.
Alle nicht naturbelassenen Vollhölzer aus der Abfallart Altholz A1 (unbehandelt), die verleimt, verklebt oder lackiert wurden, beispielsweise Möbelstücke oder Ähnliches.
Belastetes Altholz wie zum Beispiel Holzgartenzäune, Palisaden, Gartenmöbel, Bahnschwellen und Brandholz; außerdem alle Hölzer, die mit Holzschutzmitteln bearbeitet wurden. Generell sind diese Hölzer eher im Außenbereich zu finden.
Jede Art von Altreifen, egal ob Lkw- oder Pkw-Reifen – sowohl mit als auch ohne Felgen
Dieser Sonderabfall muss nach TRGS 519 in speziellen Asbest-Big-Bags staub- und faserdicht verpackt sein. Enthalten ist Asbest vor allem in Dachplatten, alten Blumentrögen oder verschiedenen Formteilen.
Diese Abfallart entsteht überwiegend bei Arbeiten im Innenausbau, beispielsweise durch Bims-, Gasbeton- und Hohlblocksteine, Poroton, Waschbecken, WC-Schüsseln usw.
Folgende Abfälle dürfen nicht mit dazu gegeben werden: flüssige Stoffe, Metalle, Kabel, Eimer oder Rohre.
Diese Abfallart entsteht sowohl beim Innenausbau als auch bei Arbeiten im Außenbereich. Beispielsweise zählen hierzu: Natursteine, Ziegelsteine, Sand, Mauerwerk, Kacheln, Mörtel, Dachziegel, Fliesen, Putzreste.
Folgende Abfälle dürfen nicht mit dazugegeben werden: flüssige Stoffe, Metalle, Kabel, Eimer oder Rohre.
Sortenreine und unbelastete Betonsteine, beispielsweise aus dem Betonabbruch mit einer kleineren Kantenlänge als 60 cm ohne Bewehrung
Sortenreine und unbelastete Betonsteine, beispielsweise aus dem Betonabbruch mit einer größeren Kantenlänge als 60 cm ohne Bewehrung. In Sonderfällen werden auch belastete Betonsteine angenommen.
Elektrogeräte und elektronische Bauteile, die gewerblich genutzt wurden, in denen durchaus metallischer Schrott enthalten sein darf.
Unbelasteter und reiner Erdaushub mit Fels- und Gesteinanteilen, die kleiner als 10 cm sind.
Fensterglas; hierzu zählen auch Gläser, in denen Draht und Rahmen enthalten sind.
Folgende Abfälle dürfen nicht im Glas enthalten sein: Fensterkitt oder Glasbausteine.
Foliengemische aus sauberer und farbloser oder bunter Polyethylen- (PE) oder Polypropylen-Folie (PP)
Alle gewerblichen Abfälle und Wertstoffe wie Holz, Papier, Pappe oder Metallschrott
Folgende Abfälle dürfen nicht enthalten sein: Sondermüll, mineralische Stoffe oder Flüssigkeiten.
Abfälle aus mineralischem Gips.
Folgende Abfälle dürfen nicht enthalten sein: Pappe, Papier usw., allerdings ist ein kleiner Teil Tapetenrest durchaus erlaubt.
Jegliche Abfälle aus Gartenarbeiten oder Ähnlichem. Darunter fallen: Laub und Baumabfälle, Pflanzenreste und Blumen, Rasen, Hecken, Sträucher und Gräser.
Braun-, Grün- und Weißglas, sowohl unbeschädigt als auch beschädigt
Saubere Kunststoffabfälle, dazu zählen: Verpackungen, Rohre, Behälter, Bauteile usw.
Lungengängige Mineralfasern aus künstlicher Herstellung. wie beispielsweise Steinwolle oder Glaswolle.
Wichtige Zusatzinformation: Diese Abfälle müssen ausnahmslos in luftdichten PE-Säcken verpackt werden.
Hierzu zählen alle Papier- und Kartonabfälle, außer Bücher mit einem festen Einband sowie Tapetenreste oder Geschenkpapier.
Schrottgemische aus Eisenmetallen sowie Edelstahl.
Folgende Abfälle dürfen nicht im Schrott enthalten sein: elektronische Bauteile, Abfallstoffe anderer Abfallarten und elektronische Geräte.
Altöl, Batterien, Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren)
Folgende Abfälle dürfen nicht enthalten sein: Lacke, ÖvB (Ölverschmutzte Betriebsmittel wie Öllappen, Ölfilter, leere Ölkanister und Ölbindemittel), Flüssigkeiten, Farben, Lösemittel oder kontaminierte Abfälle.
Mineralstoffgemische sowie Bindemittel mit Bitumenanteilen (Erdpech)
Folgende Abfälle dürfen nicht enthalten sein: Fliesen, Störstoffe jeder Art, Ziegelsteine, Natursteine oder Mauerwerk.
Mineralstoffgemische sowie Bindemitteln mit Teeranteilen
Folgende Abfälle dürfen nicht enthalten sein: Fliesen, Störstoffe jeder Art, Ziegelsteine, Natursteine oder Mauerwerk.